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Werkstätten für behinderte Menschen
sind Einrichtungen zur Eingliederung behinderter
Menschen in das Arbeitsleben.
Sie bieten denjenigen Behinderten, die wegen Art oder
Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch
nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt
werden können
eine angemessene berufliche Bildung und eine
Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen
Arbeitsentgelt
den Menschen mit geistiger Behinderung soll ermöglicht
werden, ihre Leistungsfähigkeit zu entwickeln,
zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei
die Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung muss
über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen
verfügen ...
(§ 136 SGB IX)
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